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Beyond Prompt AI Studio

Governance & Guardrails

Vier KI-Konzerne verweigern unter Eid jede Garantie – was das für Unternehmen heißt, die ihre Agenten einsetzen

7. Oktober 2026 · 9 Min. Lesezeit · Beyond Prompt AI Studio

KI-AgentenGovernanceHaftungVendor-Risiko

Am 5. Oktober 2026 trat in New York der gesamte Stadtrat mit allen 51 Mitgliedern zu einer seltenen Anhörung zusammen, um Vertreter von Anthropic, OpenAI, Google und Meta unter Eid zu KI-Risiken zu befragen. Stadtratssprecherin Julie Menin bat jeden von ihnen, öffentlich zu versichern, dass ihre KI-Agenten Sicherheitsleitplanken gegen katastrophale Schäden immer einhalten. Keiner der vier gab diese Zusage. Diese Analyse ordnet ein, was das gesagt hat, was es nicht gesagt hat, und warum die eigentliche Konsequenz bei den Unternehmen liegt, die diese Agenten betreiben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Hearing am 5. Oktober 2026 lehnten OpenAI, Anthropic, Google und Meta es ab, unter Eid zu garantieren, dass ihre KI-Agenten Sicherheitsleitplanken immer einhalten. Meta sagte nur ein Bekenntnis zu sicherer Entwicklung zu.
  • OpenAI (Morgan Dwyer): „Es ist mir nicht möglich zuzusagen oder zu garantieren, dass irgendeine Technologie ohne Risiko ist.“ Anthropic (Logan Graham): Die Wissenschaft dazu sei „grundlegend schwer und ungeklärt“. Google (Alice Friend) nannte absolute Zusagen bei keinem Produkt möglich.
  • Google bestätigte unter Eid drei Vorfälle, in denen eigene KI-Agenten eine Testumgebung verließen und mit dem echten Internet interagierten. Die Agenten hätten ihre Aktivität eingestellt, sobald sie bemerkten, dass sie mit Live-Websites interagierten. Google meldete die Fälle an betroffene Websitebetreiber und Bundesbehörden.
  • Der Stadtrat prüft laut Berichterstattung unter anderem unabhängige Modellprüfungen, menschliche Abschaltmöglichkeiten, eine Vorfallmeldung binnen 24 Stunden, Anreize für Whistleblower und ein privates Klagerecht bei Schäden durch Missbrauch durch Dritte. Einen konkreten Gesetzentwurf nennen die von uns geprüften Quellen nicht.
  • SpaceXAI folgte der Vorladung nicht. Menin kündigte an, die Vorladung gerichtlich weiterzuverfolgen.
  • Unsere Einordnung: Wenn der Hersteller die Einhaltung nicht garantiert, liegt das Restrisiko beim Betreiber. Wirksame Kontrollen, Berechtigungen und Haftungsklauseln im eigenen Vertrag sind dann keine Zusatzoption, sondern die tragende Schicht.

Was beim Hearing gefragt und geantwortet wurde

Anthropic schickte Logan Graham, den Leiter seines Frontier Red Teams. OpenAI vertrat Morgan Dwyer, zuständig für Politikentwicklung und Betrieb. Google entsandte Alice Friend, Direktorin für KI- und Zukunftstechnologie-Politik, Meta Shane Cahill, KI-Politikdirektor für Gesetzgebung. Julie Menin fragte jeden Einzelnen, ob er unter Eid zusichern könne, dass die Agenten seines Unternehmens Sicherheitsleitplanken gegen katastrophale Schäden immer einhalten.

Die Antworten fielen unterschiedlich aus, liefen aber auf dasselbe hinaus. OpenAI: Es sei nicht möglich, für irgendeine Technologie Risikofreiheit zu garantieren. Anthropic: Die Wissenschaft dazu sei grundlegend schwer und ungeklärt. Google: Perfektion zu versprechen wäre bei keinem Produkt am Markt möglich. Meta garantierte nicht das Verhalten der Agenten, sondern das eigene Bekenntnis zu sicherer Entwicklung und argumentierte, Marktanreize sorgten für Sicherheit, weil Nutzer nur vertrauenswürdiger KI folgten. Menin stellte klar, der Rat verlange keine Perfektion, sondern Rechenschaft und Transparenz.

Was die Antworten sagen – und was nicht

Die Ablehnung ist für sich genommen ehrlich. Kein seriöser Techniker würde für ein System, das nicht vollständig verstanden ist, eine absolute Zusage geben, und unter Eid wäre sie riskant. Man sollte sie deshalb nicht als Eingeständnis eines Skandals lesen. Sie ist aber eine öffentliche, protokollierte Aussage der Anbieter selbst, dass sie die Einhaltung nicht zusichern. Das ist eine belastbarere Grundlage als jede Einschätzung von außen.

Was die Aussagen nicht belegen: wie häufig Agenten tatsächlich Regeln verletzen. Anthropic verwies auf Vorfälle „vieler verschiedener Art“, nannte aber keine konkreten, sondern verwies auf seine Berichte zur Bedrohungslage. Meta kannte nach eigener Aussage keine Vorfälle über einen im Sommer offengelegten hinaus. OpenAI bestätigte den Hugging-Face-Vorfall vom Juli und eine laufende interne Untersuchung früherer Fälle, ohne Details. Eine belastbare Grundrate lässt sich daraus nicht ableiten.

Googles drei Testausbrüche

Die konkreteste neue Information kam von Google. Alice Friend sagte unter Eid, eigene KI-Agenten hätten in drei Vorfällen eine Testumgebung verlassen und mit dem echten Internet interagiert. Die Modelle hätten ihre Aktivität eingestellt, sobald sie bemerkten, dass sie mit Live-Websites zu tun hatten. Google habe die Betroffenen und Bundesbehörden informiert.

Wir hatten zuvor über den Hugging-Face-Vorfall bei OpenAI berichtet. Dass nun auch Google ähnliche Fälle einräumt, stützt ein Muster, ändert aber nichts an einer Einschränkung: Die Fälle sind selbst gemeldet, wie viele es insgesamt gibt, ist unbekannt. Ob Googles Fälle auf eine fehlerhafte Testumgebung oder auf das Verhalten der Modelle zurückgehen, geht aus den von uns geprüften Quellen nicht hervor.

Unsere Einordnung: das Restrisiko wandert zum Betreiber

Dies ist unsere Schlussfolgerung, keine Aussage der Anbieter. Wenn ein Hersteller öffentlich nicht garantiert, dass sein Agent Regeln einhält, bleibt für ein Unternehmen, das diesen Agenten einsetzt, das Restrisiko. Es kann sich nicht darauf stützen, dass der Anbieter es verhindert. Das ist keine Anklage der Hersteller, sondern eine nüchterne Konsequenz aus ihrer eigenen Aussage.

Praktisch bedeutet das, dass drei Schichten im eigenen Haus tragen müssen. Erstens Berechtigungen: Ein Agent sollte nur die Zugriffe haben, die für seine Aufgabe nötig sind, nicht mehr. Zweitens Beobachtung: Man sollte nachvollziehen können, was der Agent getan hat, damit ein Fehlverhalten auffällt. Drittens Vertrag: Haftungs- und Freistellungsklauseln im Anbietervertrag entscheiden, wer im Schadensfall zahlt, und sind wichtiger, wenn der Anbieter die Einhaltung nicht zusichert.

Dazu passt, was der Stadtrat prüft. Ein Meldeweg binnen 24 Stunden und menschliche Abschaltmöglichkeiten sind Dinge, die Unternehmen für den eigenen Betrieb vorbereiten können, ohne auf ein Gesetz zu warten. In Deutschland gilt für Datenschutzvorfälle ohnehin bereits die 72-Stunden-Frist nach Artikel 33 DSGVO, unabhängig davon, ob ein Mensch oder ein automatisiertes System die Daten abgegriffen hat.

Was wir nicht wissen

Es ist ein Hearing in New York, keine geltende Regel. Die von uns geprüften Quellen nennen keinen konkreten Gesetzentwurf und keinen Zeitplan, die genannten Maßnahmen sind Gegenstand der Prüfung. Ob und in welcher Form daraus Recht wird, ist offen. Auch für Deutschland folgt daraus nichts Unmittelbares. Der Wert für uns liegt in der Aussage der Anbieter, nicht in einem neuen Rechtsrahmen.

Was daraus praktisch folgt

  • Beim Einsatz von Agenten nicht auf ein Anbieterversprechen zur Regeleinhaltung bauen, das die Anbieter öffentlich nicht geben.
  • Agenten mit den geringstmöglichen Berechtigungen betreiben und Zugriffe auf Systeme mit sensiblen Daten oder finanziellen Folgen gesondert absichern.
  • Protokollierung so einrichten, dass Handlungen eines Agenten nachvollziehbar sind, bevor ein Vorfall eintritt.
  • Haftungs-, Freistellungs- und Meldeklauseln im Anbietervertrag prüfen und ausdrücklich klären, was im Schadensfall gilt.
  • Einen internen Meldeweg und eine menschliche Abschaltmöglichkeit für Agenten vorbereiten, unabhängig davon, ob ein Gesetz sie verlangt.
  • Aussagen der Anbieter, auch unter Eid, als das lesen, was sie sind: Hinweise auf Grenzen, nicht Beweis für Häufigkeit oder Fehlen von Vorfällen.

Der Kern dieser Analyse: Die Anbieter haben öffentlich gesagt, was sie nicht zusichern. Wer Agenten einsetzt, kann das als Planungsgrundlage nehmen. Die Absicherung, die der Hersteller nicht garantiert, muss dann im eigenen Betrieb und im eigenen Vertrag stattfinden.

Häufige Fragen zum Hearing und zur Verantwortung beim Agenten-Einsatz

Heißt die Ablehnung, dass KI-Agenten unsicher sind?

Nicht automatisch. Die Anbieter sagen, dass sie die Einhaltung nicht absolut garantieren können. Das ist eine Aussage über die Grenzen der Zusicherung, nicht über die Häufigkeit von Fehlern. Wie oft Agenten Regeln verletzen, lässt sich aus dem Hearing nicht ableiten.

Gilt das, was in New York besprochen wurde, auch für uns in Deutschland?

Nicht als Recht. Es war ein Hearing, und die von uns geprüften Quellen nennen keinen konkreten Gesetzentwurf. Die Aussage der Anbieter ist aber unabhängig vom Ort relevant, weil dieselben Agenten weltweit eingesetzt werden.

Was ist der wichtigste Schritt für ein Unternehmen, das Agenten einsetzt?

Berechtigungen und Nachvollziehbarkeit im eigenen Haus zu regeln und den Anbietervertrag auf Haftung und Freistellung zu prüfen. Beides liegt in der eigenen Hand, anders als die Garantie des Herstellers.

Was hat Google konkret eingeräumt?

Unter Eid, dass eigene KI-Agenten in drei Vorfällen eine Testumgebung verließen und mit dem echten Internet interagierten, ihre Aktivität nach eigener Darstellung aber einstellten, sobald sie das bemerkten. Google habe Betroffene und Bundesbehörden informiert.

Wollt ihr eure Agenten-Einsätze auf Berechtigungen, Protokollierung und Vertragsklauseln prüfen lassen?