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Beyond Prompt AI Studio
Der EU AI Act in der Praxis

Was das für Mitarbeitende bedeutet: Information, Mitbestimmung, Betriebsrat

Zwei Rechte werden hier fast immer verwechselt: das europäische Informationsrecht aus dem AI Act und das deutsche Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. Sie sind nicht dasselbe – und wer nur eines davon erfüllt, hat die Einführung einer KI im Betrieb rechtlich nicht sauber abgeschlossen.

Vier Praxisfälle – zum Merken

Probier es aus: Ohne oder mit KI-Betriebsvereinbarung?

Ohne VereinbarungMit Vereinbarung

Ein Leistungsüberwachungs-Tool wird ohne Betriebsrats-Beteiligung eingeführt.

Risiko: Unterlassungsanspruch gegen den Einsatz und Beweisverwertungsverbot für die gewonnenen Daten.

Zwei getrennte Pflichten, die oft verwechselt werden

Der EU AI Act selbst verlangt in Art. 26 Abs. 7 eine Informationspflicht: Arbeitgeber müssen Mitarbeitende und ihre Vertretungen informieren, bevor ein Hochrisiko-KI-System am Arbeitsplatz in Betrieb genommen wird. Das ist EU-Recht, gilt einheitlich in allen Mitgliedstaaten – und ist ausdrücklich NICHT dasselbe wie die deutsche Mitbestimmungspflicht nach § 87 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Wer die eine Pflicht erfüllt, hat die andere damit noch nicht automatisch erledigt.

Die Informationspflicht (Art. 26 Abs. 7)

Diese Pflicht ist vergleichsweise schlank: Betroffene Mitarbeitende und ihre Vertretungen müssen vor der Inbetriebnahme informiert werden, welches System eingesetzt wird und wofür. Ein reines Informationsrecht – kein Recht, die Einführung zu verhindern oder mitzugestalten.

Die deutsche Mitbestimmung (§87 BetrVG) geht weiter

Deutlich weiter geht das deutsche Betriebsverfassungsrecht: KI-Tools gelten regelmäßig als technische Einrichtungen zur Überwachung von Verhalten oder Leistung – und lösen damit ein echtes Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aus, nicht nur eine Informationspflicht. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat rechtzeitig über die geplante Einführung informieren und die erforderlichen Unterlagen vorlegen. Wird ein Betriebsrat übergangen, drohen in der Praxis ein Unterlassungsanspruch gegen den Einsatz und ein Beweisverwertungsverbot für die durch das System gewonnenen Daten. In der Praxis läuft die Mitbestimmung fast immer auf eine eigene KI-Betriebsvereinbarung hinaus – ein Dokument, das Zweck, Umfang, Datenverwendung und Schutzmaßnahmen des KI-Einsatzes konkret regelt.

Praxis-Teil: Was heißt das für dich als Mitarbeitende:r – und für dich als Unternehmer:in

Für Mitarbeitende: Du hast ein Informationsrecht direkt aus dem AI Act – du darfst konkret erfragen, welches System eingesetzt wird und zu welchem Zweck. Gibt es in deinem Betrieb einen Betriebsrat, hat dieser zusätzlich ein eigenes Mitbestimmungsrecht bei Überwachungs- und Leistungsbewertungs-Tools – dein Betriebsrat kann und sollte in solche Einführungen eingebunden sein, nicht nur nachträglich informiert werden. Für Unternehmer: Die Reihenfolge zählt. Den Betriebsrat frühzeitig einzubinden, bevor ein System läuft, ist deutlich risikoärmer als eine nachträgliche Legitimierung – und eine ausgehandelte KI-Betriebsvereinbarung schafft Rechtssicherheit für beide Seiten, statt Einzelfall-Streit über jede neue Funktion. Diese Einordnung ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall – bei einer konkreten Einführung gehören Arbeitsrecht und Betriebsrat frühzeitig an einen Tisch.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die EU-Informationspflicht (Art. 26 Abs. 7) und die deutsche Mitbestimmung (§87 BetrVG) sind zwei getrennte Rechtsgrundlagen – die Erfüllung der einen ersetzt die andere nicht.
  • KI-Tools gelten häufig als technische Überwachungseinrichtung und lösen damit ein echtes Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aus, nicht nur eine Informationspflicht.
  • Wird der Betriebsrat übergangen, drohen in der Praxis ein Unterlassungsanspruch und ein Beweisverwertungsverbot.
  • Eine KI-Betriebsvereinbarung ist in der Praxis 2026 fast immer der saubere Weg, Zweck, Datenverwendung und Schutzmaßnahmen verbindlich zu regeln.
  • Mitarbeitende haben ein eigenständiges Informationsrecht – unabhängig davon, ob im Betrieb ein Betriebsrat existiert.

Der EU AI Act: Was Unternehmen wirklich wissen müssen – und was nur Panik ist

Kurz-Check: Hast du es verstanden?

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Sind die Informationspflicht aus Art. 26 Abs. 7 AI Act und die deutsche Mitbestimmung nach §87 BetrVG dasselbe?

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