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Beyond Prompt AI Studio
Der EU AI Act in der Praxis

Der praktische Fahrplan: AI-Act-Compliance in fünf Schritten

Acht Module, ein Ziel: Am Ende dieses Kurses steht kein Berg an Einzelwissen, sondern ein konkreter Fahrplan. Dieses Abschlussmodul bündelt alles Gelernte in fünf Schritten – vom ersten Check bis zur laufenden Pflege.

Vier Fahrplan-Etappen – zum Merken

Probier es aus: Der Fahrplan in fünf Schritten

Schritt 1

Inventur

Alle KI-Systeme auflisten und gegen Art. 5/Anhang III prüfen – schriftlich festhalten.

Der Fahrplan in fünf Schritten

Die folgenden fünf Schritte bauen aufeinander auf und verweisen auf die jeweiligen Module dieses Kurses, in denen sie im Detail behandelt wurden.

Schritt 1: Inventur

Alle eingesetzten KI-Systeme auflisten und gegen die konkreten Listen aus „Die Risikopyramide im Detail“ prüfen: verbotene Praktiken, Anhang-III-Kategorien, oder „nur“ ein Chatbot bzw. minimales Risiko. Schriftlich festhalten, nicht nur gedacht.

Schritt 2: Rolle klären

Für jedes System aus der Inventur die Rollen-Frage aus „Anbieter oder Betreiber?“ beantworten – insbesondere prüfen, ob eigener Markenname, wesentliche Änderung oder Zweckänderung eine unbemerkte Anbieter-Rolle auslösen.

Schritt 3: Kompetenz und Aufsicht aufbauen

Eine dokumentierte, rollenabhängige Schulung nach dem Muster aus „Die AI-Kompetenz-Pflicht“ einführen. Bei Hochrisiko-Systemen zusätzlich echte menschliche Aufsicht und – wo einschlägig – eine Grundrechte-Folgenabschätzung nach „Menschliche Aufsicht und die Grundrechte-Folgenabschätzung“ umsetzen. Gibt es einen Betriebsrat, gehört er nach „Was das für Mitarbeitende bedeutet“ von Anfang an mit an den Tisch.

Schritt 4: Kennzeichnung umsetzen

Chatbots, KI-generierte Inhalte und Deepfakes gemäß „Transparenzpflichten für Chatbots, Deepfakes & KI-Inhalte“ sichtbar kennzeichnen. Wer eigene Modelle nutzt oder gar selbst anbietet, prüft zusätzlich die Lieferanten- bzw. Anbieter-Pflichten aus „Wenn ihr selbst Modelle einsetzt oder anbietet: GPAI-Pflichten“.

Schritt 5: Prüfungssicher bleiben

Alle Ergebnisse der Schritte 1–4 so dokumentieren, dass sie im Fall einer Anfrage der Bundesnetzagentur vorzeigbar sind (siehe „Wer prüft das? Durchsetzung, Bußgelder und die Bundesnetzagentur“) – inklusive der sechsmonatigen Mindest-Aufbewahrung automatisch erzeugter Protokolle.

Praxis-Teil: Der Fahrplan ist ein lebendes Dokument, kein Einmal-Projekt

Der AI Act selbst ist noch in Bewegung – die Hochrisiko-Fristen für Anhang-III-Systeme (Dezember 2027) und eingebettete Systeme (August 2028) stehen noch bevor, und der Rechtsrahmen wird laufend angepasst. Der Fahrplan gehört deshalb nicht ins Archiv, sondern auf Wiedervorlage: bei jedem neuen KI-Tool, bei jeder wesentlichen Änderung eines bestehenden Systems und bei jeder neuen Frist erneut durchgehen. Diese Einordnung ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall – für die konkrete Umsetzung im eigenen Unternehmen gehört eine Fachperson mit ins Boot.

Das Wichtigste in Kürze

  • Schritt 1: Inventur aller KI-Systeme gegen die konkreten Art.-5-/Anhang-III-Listen prüfen und schriftlich festhalten.
  • Schritt 2: Für jedes System die Anbieter-/Betreiber-Rolle klären, insbesondere die drei unbemerkten Auslöser der Anbieter-Falle.
  • Schritt 3: Dokumentierte, rollenabhängige Schulung, echte menschliche Aufsicht, ggf. Grundrechte-Folgenabschätzung und frühzeitige Betriebsrats-Einbindung aufbauen.
  • Schritt 4–5: Kennzeichnungspflichten umsetzen und alle Nachweise so dokumentieren, dass eine Prüfung durch die Bundesnetzagentur kein Notfall ist.
  • Der Fahrplan ist ein laufender Prozess, kein Einmal-Projekt – diese Einordnung ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Der EU AI Act: Was Unternehmen wirklich wissen müssen – und was nur Panik ist

Kurz-Check: Hast du es verstanden?

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Was ist laut Fahrplan der erste Schritt, bevor irgendetwas anderes sinnvoll ist?

Wollt ihr diesen Fahrplan mit professioneller Unterstützung in eurem Unternehmen umsetzen?