Der Fahrplan in fünf Schritten
Die folgenden fünf Schritte bauen aufeinander auf und verweisen auf die jeweiligen Module dieses Kurses, in denen sie im Detail behandelt wurden.
Schritt 1: Inventur
Alle eingesetzten KI-Systeme auflisten und gegen die konkreten Listen aus „Die Risikopyramide im Detail“ prüfen: verbotene Praktiken, Anhang-III-Kategorien, oder „nur“ ein Chatbot bzw. minimales Risiko. Schriftlich festhalten, nicht nur gedacht.
Schritt 2: Rolle klären
Für jedes System aus der Inventur die Rollen-Frage aus „Anbieter oder Betreiber?“ beantworten – insbesondere prüfen, ob eigener Markenname, wesentliche Änderung oder Zweckänderung eine unbemerkte Anbieter-Rolle auslösen.
Schritt 3: Kompetenz und Aufsicht aufbauen
Eine dokumentierte, rollenabhängige Schulung nach dem Muster aus „Die AI-Kompetenz-Pflicht“ einführen. Bei Hochrisiko-Systemen zusätzlich echte menschliche Aufsicht und – wo einschlägig – eine Grundrechte-Folgenabschätzung nach „Menschliche Aufsicht und die Grundrechte-Folgenabschätzung“ umsetzen. Gibt es einen Betriebsrat, gehört er nach „Was das für Mitarbeitende bedeutet“ von Anfang an mit an den Tisch.
Schritt 4: Kennzeichnung umsetzen
Chatbots, KI-generierte Inhalte und Deepfakes gemäß „Transparenzpflichten für Chatbots, Deepfakes & KI-Inhalte“ sichtbar kennzeichnen. Wer eigene Modelle nutzt oder gar selbst anbietet, prüft zusätzlich die Lieferanten- bzw. Anbieter-Pflichten aus „Wenn ihr selbst Modelle einsetzt oder anbietet: GPAI-Pflichten“.
Schritt 5: Prüfungssicher bleiben
Alle Ergebnisse der Schritte 1–4 so dokumentieren, dass sie im Fall einer Anfrage der Bundesnetzagentur vorzeigbar sind (siehe „Wer prüft das? Durchsetzung, Bußgelder und die Bundesnetzagentur“) – inklusive der sechsmonatigen Mindest-Aufbewahrung automatisch erzeugter Protokolle.
Praxis-Teil: Der Fahrplan ist ein lebendes Dokument, kein Einmal-Projekt
Der AI Act selbst ist noch in Bewegung – die Hochrisiko-Fristen für Anhang-III-Systeme (Dezember 2027) und eingebettete Systeme (August 2028) stehen noch bevor, und der Rechtsrahmen wird laufend angepasst. Der Fahrplan gehört deshalb nicht ins Archiv, sondern auf Wiedervorlage: bei jedem neuen KI-Tool, bei jeder wesentlichen Änderung eines bestehenden Systems und bei jeder neuen Frist erneut durchgehen. Diese Einordnung ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall – für die konkrete Umsetzung im eigenen Unternehmen gehört eine Fachperson mit ins Boot.