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Beyond Prompt AI Studio
Der EU AI Act in der Praxis

Die AI-Kompetenz-Pflicht: ab 2. August 2026 durchsetzbar

Während alle auf die großen Hochrisiko-Fristen starren, ist eine Pflicht längst in Kraft und trifft ausnahmslos jedes Unternehmen, das KI einsetzt: die AI-Kompetenz-Pflicht. Und ihr Zeitfenster wird gerade eng – die nationale Durchsetzung beginnt am 2. August 2026.

Vier Praxisfälle – zum Merken

Probier es aus: Rolle und passende Schulungstiefe zuordnen

Rolle

Schulungstiefe

Was Art. 4 wörtlich verlangt

Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden und alle anderen Personen, die in ihrem Auftrag mit KI-Systemen umgehen, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Entscheidend ist das Wort „sicherstellen“: Es reicht nicht, dass Kompetenz irgendwie vorhanden sein könnte – das Unternehmen muss aktiv dafür sorgen und das im Zweifel auch belegen können.

Seit wann gilt das, und ab wann wird es durchgesetzt?

Art. 4 ist bereits seit dem 2. Februar 2025 geltendes Recht – ungewöhnlich früh im Vergleich zu den meisten anderen AI-Act-Pflichten. Was bisher fehlte, war der Durchsetzungsdruck: Die nationalen Marktüberwachungsbehörden (in Deutschland die Bundesnetzagentur mit einem neuen Koordinierungs- und Kompetenzzentrum) beginnen erst zum 2. August 2026 damit, diese Pflicht aktiv zu prüfen. Für Unternehmen bedeutet das: Die Pflicht selbst ist nicht neu, aber das reale Risiko einer Nachfrage steigt gerade erheblich.

Was als Nachweis zählt – und was nicht

Der Gesetzgeber schreibt bewusst weder Inhalte noch Format vor – das schafft Flexibilität, aber auch Unsicherheit. In der Praxis läuft die Pflicht meist auf eine strukturierte Fortbildungsmaßnahme hinaus. Was nicht reicht: eine PDF-Bedienungsanleitung kommentarlos verteilen oder ein Tool ohne jede Einordnung freigeben. Was in der Praxis als solide Grundlage gilt: eine dokumentierte Schulung mit erkennbarem Inhalt, Teilnahmenachweis und Datum – rollenabhängig gestaffelt, nicht als Einheitsformat für alle.

Praxis-Teil: Ein Nachweis-Baustein in drei Schritten

Erstens, die Schulungstiefe an die Rolle koppeln: Wer nur ein fertiges Tool konsumiert, braucht andere Inhalte als wer eigene Prompts, Workflows oder gar Modelle baut. Zweitens, den Ablauf dokumentieren – wer, wann, mit welchem Inhalt teilgenommen hat, nicht nur gedacht, sondern schriftlich festgehalten. Drittens, das Ganze wiederholen, sobald neue Tools eingeführt werden oder sich Risiken ändern – Kompetenz ist kein einmaliger Haken, sondern ein laufender Prozess. Ein abgeschlossener, zertifizierter Kurs wie dieser kann dabei als ein Baustein eines solchen Nachweises dienen – er ersetzt aber keine unternehmensspezifische Prüfung und keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Das Wichtigste in Kürze

  • Art. 4 gilt bereits seit dem 2. Februar 2025 – die nationale Durchsetzung durch die Marktüberwachungsbehörden beginnt aber erst am 2. August 2026.
  • In Deutschland bündelt die Bundesnetzagentur die Zuständigkeit über ein neues Koordinierungs- und Kompetenzzentrum.
  • Weder Inhalte noch Format sind gesetzlich vorgeschrieben – das schafft Flexibilität, verlangt aber ein eigenes, dokumentiertes Konzept.
  • Die Schulungstiefe sollte sich an der Rolle orientieren: Konsument, Prompt-/Workflow-Ersteller und Modell-Entwickler brauchen unterschiedlich tiefe Kompetenz.
  • Ein abgeschlossener, zertifizierter Kurs kann als ein Baustein eines Nachweises dienen – ersetzt aber keine unternehmensspezifische Prüfung oder Rechtsberatung im Einzelfall.

Der EU AI Act: Was Unternehmen wirklich wissen müssen – und was nur Panik ist

Kurz-Check: Hast du es verstanden?

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